Spontane Demonstrationen sind Versammlungen, die der Behörde nicht angezeigt worden sind. Auch spontane – nicht angezeigte Demos – sind zulässig und von der Versammlungsfreiheit gedeckt (VfGH 6.10.2011, B877/10). Die Polizei darf daher eine spontane Demonstration nicht allein deswegen auflösen, weil sie nicht angezeigt worden ist, sondern nur dann wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet … Spontandemonstration weiterlesen
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